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Hans-Gottlob-Ruehle.de Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle |
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Hans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D., gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.
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Folge 318: Klatsch und Tratsch im Betrieb I
Frage:
Ist jede Äußerung, die ich im Betrieb zu Arbeitskollegen mache oder außerhalb über meinen Arbeitgeber für mich gefährlich?
Darf ich im Rahmen meiner Meinungsfreiheit mich über meine Arbeit und meinen Arbeitgeber äußern wie ich will? Muß ich mir gefallen lassen, wenn Arbeitskollegen über mich unwahre Dinge erzählen?
Der Fall:
Der Betriebsrat Anton Bruckner behauptete von der neuen unbeliebten Personalleiterin Diana von Poitiers, sie habe die
Stellung nur erhalten, weil sie sich „hochgebumst“ habe. Er wird gekündigt. Maschinenarbeiter Eduard Möricke behauptet vom Betriebsratsmitglied Richard Löwenherz, dieser sei bestechlich. Clemens von
Brentano erzählt gegenüber wichtigen Zulieferern und Lieferanten, daß sein Chef Achim von Arnim pleite sei. Arbeitgeber Friedrich von Savigny erzählte in kleinem Kreis, daß der Betriebsleiter ETA Hoffmann weg
müsse. Das sei ihm im Zweifel 50.000 Euro wert. Der schlecht deutsch sprechende Mitarbeiter Deng Xiao Ping erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen eines Mordauftrages und wurde fristlos
gekündigt. Die Kreditsachbearbeiterin Leni Riefenstahl verdrehte jedesmal ihre Augen und spuckte aus, wenn ihr Abteilungsleiter Luis Trenker an ihrem Schreibtisch vorüberging. Das will sich Luis Trenker nicht
länger bieten lassen.
Die Lösung:
1. Kommunikation im Betrieb
Kommunikation ist in allen Betrieben sehr wichtig, um Geschäftsabläufe zu optimieren und um den Mitarbeitern ein Klima zu
bieten, bei dem sie sich wohl fühlen. Zu viel an Kommunikation kann allerdings problematisch werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kommunikation sich auf einer weniger sachlichen Ebene bewegt, in
Gerüchten und Tratsch endet. Andererseits läßt es sich beim Zusammenarbeiten von vielen Menschen nicht verhindern, daß deren Lieblingsbeschäftigung tatsächlich stattfindet, nämlich über andere Menschen zu
reden. Die Frage ist, wie weit hier die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Vertraulichkeit zu wahren sind im Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsrecht der Arbeitskollegen bzw. zur Wahrheitspflicht und
zur Wahrung des Respekts.
2. Geschäftsschädigende Äußerungen
Äußert sich Arbeitnehmer Brentano über seinen Chef Achim von Arnim in geschäftsschädigender Weise, ist dies stets
problematisch. Behauptet der Mitarbeiter gegenüber Geschäftskunden oder Geschäftspartnern gar, daß der Chef pleite sei, so kann dies nach der Rechtsprechung eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt
jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Position und aufgrund seiner Kenntnislage ernstzunehmen war.
3. Verletzung der Menschenwürde
Die Behauptung von Bruckner, die Personalchefin habe sich im Unternehmen „hochgebumst“ kann ebenfalls eine Kündigung
rechtfertigen. Eine solche Behauptung ist nicht nur beleidigend, sondern geeignet, das Ansehen und die Durchsetzungsfähigkeit der Personalchefin massiv zu untergraben. Ein Betriebsrat ist nur außerordentlich
kündbar. Im entsprechenden Fall hat das Arbeitsgericht eine fristlose Kündigung für nicht gerechtfertigt angesehen, weil das Betriebsratsmitglied nachweislich unter Streß gestanden hat und es sich um eine
einmalige Entgleisung gehandelt habe. Gleichwohl ist eine solche Äußerung geeignet, das Vertrauensverhältnis massiv zu stören.
4. Weitergabe an zuständige Stellen
Hört ein Arbeitnehmer Gerüchte über angebliche strafbare Handlungen oder sexuelle Übergriffe eines Kollegen und gibt er
diese Gerüchte an den Betriebsrat weiter mit der Bitte um Klärung, so kann der Mitarbeiter nicht so ohne weiteres wegen falscher Anschuldigung entlassen werden. Der Mitarbeiter ist in diesem Falle kein
Denunziant, da der Betriebsrat einerseits zur Klärung solcher Probleme berufen und andererseits zur Kündigung nicht berechtigt ist. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Mitarbeiter positiv gewußt haben
sollte, daß die Gerüchte falsch sind und vorsätzlich wahrheitswidrig andere beschuldigt.
5. Denunzierung
Denunzierungen sind grundsätzlich sehr problematisch, auch wenn sie dem Empfänger im Einzelfall nützen mögen. Schon die
Republik Venedig hat für Jahrhunderte ein offizielle Denunzianten-System errichtet mit steinernen Briefkästen an vielen Orten, um anonyme Anschuldigungen entgegenzunehmen. Dies hat zu der Verfolgung vieler
Unschuldiger geführt. Hinterbringt ein Arbeitnehmer abfällige oder beleidigende Äußerungen eines Arbeitskollegen über Vorgesetzte oder Kollegen selbst dem Arbeitgeber, so kann dies nach der älteren
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung des Denunzianten führen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der angeschwärzte Arbeitskollege weigert, weiter mit dem Denunzianten zusammenzuarbeiten.
Problematisch wird die Sache dann, wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter zur Denunziation regelrecht auffordert. Dies war z.B. bei den „Ethik-Richtlinien“ einer amerikanischen Firma der Fall. Die Firma hat die
Mitarbeiter aufgefordert, alle vertragswidrigen Handlungen der Kollegen anzuzeigen. Sie hat dafür sogar eine eigene kostenlose Hot-Line errichtet. In diesem Fall hat der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund.
Allerdings ist von einem solchen Meldesystem aus diversen Gründen generell abzuraten. Die Firma ist mittlerweile in Deutschland nicht mehr vertreten.
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Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:
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Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
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Arbeitsrecht von H.G. Rühle
Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen: Folge 1 - 100 Folge 101 - 200 Folge 201 - 300 Folge 301 ff.
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Folgenübersicht:
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1 - 12: Freie Bewerberauswahl? Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch
13 - 24: Psych. Gutachten Gentest Assessment Center Neues Befristungsrecht /
Teilzeitarbeit (TzBfG)
25 - 36: Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG) Neues im Erziehungsrecht
37 - 48: Berufsschule/Freistellung Dumpinglöhne Kündigung/soz. Aspekte Mobbing
49 - 60: Das Arbeitszeugnis Zeugnisgrundsätze Zeugnissprache Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung
61 - 72: Kündigung/Kopftuchtragen Blutuntersuchungen
73 - 84: Abmahnung Andere Sanktionen
85 - 96: Betriebl. Altersversorgung Betriebsrente “Riester-Rente”
Entgeltumwandlung
97 - 108: Forts. “Riester-Rente” Weihnachtsgratifikation Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen Krankheitsvertretung
109 - 120: Lohngrundsätze I-V Nebentätigkeitsverbot Mobbing I-VI
121 - 132: Kündigung - was tun? Checkliste
133 - 144: Kündigung - was tun? Soll ich klagen? Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?
145 - 156: Neues Kündigungsrecht 2004
157 - 168: Neues Kündigungsrecht Sozialauswahl Klagefrist Neuregelung TzBfG
169 - 180: Hartz IV Ein-Euro-Job
181-192: Ein-Euro-Job Forts. Ausgleichsquittung / unzulässiger Lohnverzicht
193 - 204: Betriebsausflug Elternzeit Betriebsübergang
205 - 216: Betriebliche Mitarbeiterkontrollen Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz
217 - 228: Neue Gewerbeordnung Gebetspausen
228 - 240: Neue Sperrzeitprobleme Beendigungsvergleich
241 - 252 Ethik-Regeln I-XII
253 - 264 Hitzeregelungen Internetnutzung (Kündigung)
265 - 276 Nebentätigkeiten Arbeit auf Abruf
277 - 288 Arbeitslosengeld - Sperrfrist Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld
289 - 300 Arbeitsrechtliche Schwellenwerte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
301 - 312 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
313 - 323 Sittenwidrige Vergütung
324 - 335 Schutz der behinderten Menschen
336 - 347 Schutz der behinderten Menschen Annahmeverzug
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