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Hans-Gottlob-Ruehle.de Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle |
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Hans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D., gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.
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Folge 15. Einstellung: Assessment Center
Die Vielfalt der Testmöglichkeiten von Bewerbern für freie Arbeitsplätze ist nicht zu unterschätzen. Trotz Bewerbungsschreiben, Bewerbungsfragen zulässiger und unzulässiger Art, Einstellungsuntersuchungen, Vorlage
von Zeugnisse, Bewerbungsgesprächen, graphologischen Gutachten, psychologischen Gutachten, und selbst Genanalysen, werden immer neue Testmethoden gefunden. Dazu gehört auch das sog. Assessment-Center oder
vielleicht etwas verständlicher als Test- und Prüfungsseminar bezeichnet.
Der Fall:
Der Headhunter und Personal-Spürhund Willi Wacker stellt für ein Großunternehmen eine Bewerberschar zusammen. Drei Stellen sollen besetzt werden. Willy Wacker hat 20 Bewerber ausgesucht,
darunter auch die studierte Diplom-Kauffrau Dr. Runhild Rotarius. Alle 20 Bewerber sollen an einem Konkurrenz-Seminar, genannt Assessment-Center teilnehmen. Auf Befragen erklärte er der Bewerberin Dr. Runhild
Rotarius, daß sie bei diesem 2tägigen Assessment-Center in Konkurrenz mit den anderen Bewerbern beweisen und zeigen müsse, wer die beste Person ist. Für die drei Besten gibt es eine Stelle.
Muß sich das die Diplom-Kauffrau Dr. Runhild Rotarius antun?
Die Lösung:
1. Das Assessment-Center
Immer häufiger wird bei Bewerbungen um bessere Positionen bzw. bei Bewerbungen in Großunternehmen und Konzernen von den Bewerbern verlangt, daß sie an
Assessment-Center/Auswahlseminaren/Konkurrenzseminaren teilnehmen. Was ist das? In diesen Seminaren oder Konkurrenzveranstaltungen werden Auswahlverfahren mit einer bestimmten Anzahl von Bewerbern
durchgeführt. Die Verfahren dienen der Feststellung von Verhalten, Leistungsvermögen, Konzentrationsvermögen, Phantasie, Flexibilität, Verhaltensdefiziten etc. Dabei werden mehrere Teilnehmer in der Regel
gleichzeitig von mehreren Prüfern beobachtet, überwacht und bewertet. Es finden verschiedene Übungen, Rollenspiele, Befragungen und Gruppenauseinandersetzungen nach bestimmten Kriterien oder einem bestimmten
Katalog statt. Neben der Gruppenarbeit werden z.T. auch die Bewerber einzeln von mehreren Testern geprüft und bewertet bzw. betreut. Nach einem abschließenden Gespräch beurteilen dann die Prüfer die
Arbeitsergebnisse und legen eine Rangfolge der verschiedenen Konkurrenten fest.
2. Zulässigkeit/Grenzen
Die in der Wirtschaft heute durchaus verbreiteten Personalauswahlseminare (egal, wie sie sich nennen) sind vom Grundsatz her zulässig. Voraussetzung ist allerdings, daß die Bewerber nur
auf ihre Fähigkeiten und auf ihre Eignung für den zu besetzenden Arbeitsplatz hin getestet werden. Zulässig wäre es auch, daß Bewerber für verschiedene Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens oder eines
Konzerns getestet werden. Die Tests und Untersuchungen müssen jedoch letztendlich tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen sein. Generell ist deshalb der Veranstalter des Tests – hier der Headhunter Willi Wacker –
verpflichtet, mit der Einladung der Bewerber über den Zweck und den Umfang eines solchen Seminars im Voraus zu informieren. Diese vorangehende Informationspflicht ist insbesondere dann von großer Wichtigkeit,
wenn im Rahmen des Seminars auch psychologische Tests durchgeführt werden. Bis zu einem gewissen Grad müssen die Bewerber damit rechnen, daß auch solche Psychotests in den Seminarablauf eingebaut sind.
3. Kosten
Die Kosten eines Assessment-Centers oder ähnlicher Veranstaltungen sind nicht unerheblich. Regelmäßig müssen die Bewerber anreisen und für das Seminar übernachten. Es gilt der
Grundsatz: “Wer die Musik bestellt, bezahlt”. Dies bedeutet, daß die Kosten des Bewerbungsverfahrens generell der Arbeitgeber trägt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Deshalb muß hier der Veranstalter Willi
Wacker der Teilnehmerin Dr. Runhild Rotarius die entstehenden Kosten begleichen. Allerdings gibt es bei den Kosten immer wieder erheblichen Streit, es empfiehlt sich deshalb, die Kostentragung von vorneherein
klarzustellen bzw. zu vereinbaren. Soweit der Veranstalter oder Arbeitgeber Kosten nicht tragen will, muß er Bewerber vorher ausdrücklich darüber informieren.
4. Mitbestimmung des Betriebsrats
Willi Wacker besitzt als “progressiver” Headhunter keinen Betriebsrat. Eine Mitbestimmung des Betriebsrats entfällt deshalb in diesen Fällen. Sofern ein derartiges Seminar vom
Arbeitgeber selbst durchgeführt wird, sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ebenfalls nur schwierig zu fassen. Die Bewerber unterfallen nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im einzelnen.
Allerdings hat der Betriebsrat nach § 80 BetrVG die Pflicht, darüber zu wachen, daß der Arbeitgeber Recht und Gesetz einhält. Er muß deshalb auch darauf achten, daß der Arbeitgeber bei der Durchführung des
Bewerbungsverfahrens oder Assessment Centers Persönlichkeitsrechte des Bewerbers nicht verletzt. Zur Durchführung dieser Rechte ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat über das Assessment-Center und
die Einzelheiten zu unterrichten. Allerdings sind die Erstellung von Anforderungsprofilen als Grundlage für ein solches Seminar mitbestimmungsfrei. Anforderungsprofile sind nämlich keine Auswahlrichtlinien im
Sinne von § 95 BetrVG.
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Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:
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Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
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Arbeitsrecht von H.G. Rühle
Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen: Folge 1 - 100 Folge 101 - 200 Folge 201 - 300 Folge 301 ff.
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Folgenübersicht:
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1 - 12: Freie Bewerberauswahl? Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch
13 - 24: Psych. Gutachten Gentest Assessment Center Neues Befristungsrecht /
Teilzeitarbeit (TzBfG)
25 - 36: Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG) Neues im Erziehungsrecht
37 - 48: Berufsschule/Freistellung Dumpinglöhne Kündigung/soz. Aspekte Mobbing
49 - 60: Das Arbeitszeugnis Zeugnisgrundsätze Zeugnissprache Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung
61 - 72: Kündigung/Kopftuchtragen Blutuntersuchungen
73 - 84: Abmahnung Andere Sanktionen
85 - 96: Betriebl. Altersversorgung Betriebsrente “Riester-Rente”
Entgeltumwandlung
97 - 108: Forts. “Riester-Rente” Weihnachtsgratifikation Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen Krankheitsvertretung
109 - 120: Lohngrundsätze I-V Nebentätigkeitsverbot Mobbing I-VI
121 - 132: Kündigung - was tun? Checkliste
133 - 144: Kündigung - was tun? Soll ich klagen? Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?
145 - 156: Neues Kündigungsrecht 2004
157 - 168: Neues Kündigungsrecht Sozialauswahl Klagefrist Neuregelung TzBfG
169 - 180: Hartz IV Ein-Euro-Job
181-192: Ein-Euro-Job Forts. Ausgleichsquittung / unzulässiger Lohnverzicht
193 - 204: Betriebsausflug Elternzeit Betriebsübergang
205 - 216: Betriebliche Mitarbeiterkontrollen Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz
217 - 228: Neue Gewerbeordnung Gebetspausen
228 - 240: Neue Sperrzeitprobleme Beendigungsvergleich
241 - 252 Ethik-Regeln I-XII
253 - 264 Hitzeregelungen Internetnutzung (Kündigung)
265 - 276 Nebentätigkeiten Arbeit auf Abruf
277 - 288 Arbeitslosengeld - Sperrfrist Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld
289 - 300 Arbeitsrechtliche Schwellenwerte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
301 - 312 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
313 - 323 Sittenwidrige Vergütung
324 - 335 Schutz der behinderten Menschen
336 - 347 Schutz der behinderten Menschen Annahmeverzug
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