|
|
|
Hans-Gottlob-Ruehle.de Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle |
|
|
|
|
|
Hans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D., gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.
|
|
|
|
Folge 115: Mobbing I - Psychische Belastung
Der Fall:
Operettenchef Gotthilf Schiffer leidet unter seinen Mitarbeitern. Die Chormitglieder George Harrison und Ringo Starr fühlen sich von Harry Bellafonte
gemobbt. Die Solisten Peter Alex und Roy Black ertragen den Termindruck nicht mehr. Maria Callas versagt die Stimme, wenn sie Gotthilf nur sieht. Die Erste Geige Yoko Duo ist depressiv geworden. Die Krankenquote
im Ensemble steigt. Was ist zu tun?
Die Lösung:
1. Steigende psychische Erkrankungen
Nach den Feststellungen der Krankenkassen steigen die psychischen Erkrankungen insbesondere im Arbeitsverhältnis. Dies entspricht auch den Feststellungen
bei den Arbeitsgerichten. Die Zahl der Prozesse mit psychischen Erkrankungen als Auslöser oder Begleitumstände nehmen zu. In der Vergangenheit scheuten sich viele Arbeitnehmer, ihre psychischen Probleme
gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder bei Gericht zuzugeben. Dies hat sich mittlerweile geändert. Vielleicht ist die steigende Anzahl der Krankenfälle im Betrieb wegen psychischer Erkrankungen auch
auf diese zunehmende Offenheit zurückzuführen. Früher wurden solche Erkrankungen jedenfalls z.T. in anderer Weise diagnostiziert.
2. Definition nach DIN
Nach der Norm DIN EN ISO 10075-1 “Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung” wird die psychische Belastung definiert als die
Gesamtheit der erfaßbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken. “Psychische Beanspruchungen” werden dort definiert als die individuelle, zeitlich unmittelbare
und nicht langfristige Auswirkung der psychischen Belastung im Menschen in Abhängigkeit von seinen individuellen Voraussetzungen und seinem Zustand. Zu den psychischen Belastungen im Arbeitsprozeß sind nach
Meinung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verschiedene Einflüsse verantwortlich. Diese Einflüsse kommen aus dem Arbeitsauftrag, dem organisatorischen Rahmen am Arbeitsplatz, den Belastungen
aus den sozialen Bedingungen im Betrieb und den Einflüssen aus den unmittelbaren, sog. “harten” Arbeitsbedingungen des Arbeitsplatzes und der Maschinen.
3. Qualifikation
In der Vergangenheit gingen die Fachleute davon aus, daß die Fähigkeit zur Problemlösung umso größer sei, je größer die Qualifikation der beschäftigten
Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Je weiter der Handlungsspielraum, insbesondere im Führungsbereich, umso größer war die Möglichkeit, Belastungen stand zu halten. Im Rahmen der mittlerweile auftretenden
psychischen Erkrankungen, insbesondere im Rahmen der Mobbing-Probleme, kann dies jedoch nicht mehr so uneingeschränkt gelten. Gerade dem Phänomen des Mobbing stehen Vorgesetzte manchmal hilflos gegenüber. Dies
gilt zum einen, wenn in ihrer Abteilung Mobbing-Probleme herrschen. Dies gilt zum anderen auch dann, wenn sie selbst von Mobbing durch Untergebene oder durch den Arbeitgeber betroffen sind.
4. Unterscheidung zwischen Mobbing und psychischem Druck
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen psychischer Belastung am Arbeitsplatz, Streß, psychischer Ermüdung und Druck am Arbeitsplatz einerseits und
Mobbing andererseits. Viele Arbeitnehmer werfen die Begriffe durcheinander bzw. zählen alle psychischen Probleme unter den Oberbegriff des Mobbing. Dies ist nicht hilfreich, da der Begriff Mobbing dadurch
ähnlich konturlos wird, wie z.B. der Begriff “Rheuma” im medizinischen Bereich. Es ist deshalb zu trennen zwischen der psychischen Belastung am Arbeitsplatz im allgemeinen und den Mobbing-Phänomenen im
speziellen.
5. Streß
Streß erlebt jeder, in der Familie, in der Freizeit, aber auch am Arbeitsplatz. Streß ist eine natürlich Reaktion des Organismus auf äußerliche
Belastungen jeder Art. Bei Streß steigt der Adrenalinspiegel, Blutdruck und die Atmungsfrequenz. Entwicklungsgeschichtlich ist Streß eine Überlebensfunktion gewesen. Arbeitsbedingter Streß kann zunächst
positiv sein und die Arbeitsleistung steigern. Im Übermaß ist er jedoch gesundheitsgefährdend. Deshalb wird arbeitsbedingter Streß heute als emotionale oder physiologische Reaktion auf ungünstige oder schädliche
Aspekte der Arbeit verstanden. Dazu zählt auch das Arbeitsumfeld und die Arbeitsorganisation. Streß ist mit einem hohen Belastungsniveau verbunden, manchmal mit dem Gefühl der Ohnmacht oder der
Leistungsschwächung. Der Arbeitnehmer hat das Gefühl, daß er die Kontrolle über seine Arbeitsbelastung oder seine Situation zu verlieren droht. Insbesondere die neuen, veränderten Arbeitsbedingungen, aber
auch Arbeitsverdichtung im Dienstleistungsbereich bringen Streß hervor oder steigern ihn. Dies kann zum einen durch die Einführung neuer Technologien, Computersoftware, steigenden Qualitätsanforderungen, gegeben
sein, zum anderen aber auch durch Personalknappheit, Zeitvorgaben oder wachsenden Verantwortungsdruck.
6. Psychische Ermüdung
Während Streß zumindest kurzfristig eine Leistungssteigerung bewirkt, führt die psychische Ermüdung zu einer Verschlechterung der körperlichen und
psychischen Funktionstüchtigkeit. Psychische Ermüdung kann als Reaktion auf Streß oder übermäßigen Arbeitsdruck, Zeitdruck etc. ausgelöst werden. Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet über die Pausen durch, stundenlanges hochkonzentriertes Arbeiten am PC, Kassiererin im Supermarkt ohne Pause. Im Erziehungs- und Gesundheitsbereich kann eine psychische Ermüdung
auch durch eine zu intensive emotionale Anteilnahme ausgelöst werden. Bekannt ist der sog. “Burn-Out-Effekt”, der vermehrt bei Pädagogen zu finden ist. Die Folgen können gravierend sein, z.B. Aggressionen
gegen die zu Betreuenden (Kinder, pflegebedürftige Menschen), Verdrängen und Wegschieben von wichtigen Entscheidungen, immer langsamere Arbeitsbewältigung, Dienst nach Vorschrift und psychische Verhärtung,
Sehstörungen, Nachlassen bis zum völligen Verlust des Kurzzeitgedächtnisses, Schwierigkeiten bei Formulierungen, Satzbildung oder Wortfindung, Störungen bei der Koordination von Bewegungen und Tätigkeiten,
Veränderungen der Handschrift etc. Am Schluß steht die psychische Erkrankung, wie bei Yoko Duo. Ausfallerscheinungen sind aber bei Maria Callas sehr deutlich.
>> Nächste Folge: Mobbing II - Faktoren der Gefährdung
<< Zurück zur Übersicht
|
|
Textübernahmen aus den Arbeitsrechtsfolgen von Hans Gottlob Rühle: Reine Linkverweise ohne Einschränkung/Begrenzung. Bitte kopieren Sie dazu die URL aus der Browserzeile.
Wörtliche Textzitate: Ohne Rücksprache bis 2 Absätze aus bis zu 10 Folgen jew. mit Linkverweis. Weitergehende Textübernahmen nur mit schriftlicher Genehmigung. Wichtiger Hinweis:
Bitte keine e-mails mit konkreten Rechtsfragen einsenden, da diese nicht beantwortet werden können.
|
Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:
|
Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
|
|
|
|
|
|
Arbeitsrecht von H.G. Rühle
Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen: Folge 1 - 100 Folge 101 - 200 Folge 201 - 300 Folge 301 ff.
|
Folgenübersicht:
|
1 - 12: Freie Bewerberauswahl? Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch
13 - 24: Psych. Gutachten Gentest Assessment Center Neues Befristungsrecht /
Teilzeitarbeit (TzBfG)
25 - 36: Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG) Neues im Erziehungsrecht
37 - 48: Berufsschule/Freistellung Dumpinglöhne Kündigung/soz. Aspekte Mobbing
49 - 60: Das Arbeitszeugnis Zeugnisgrundsätze Zeugnissprache Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung
61 - 72: Kündigung/Kopftuchtragen Blutuntersuchungen
73 - 84: Abmahnung Andere Sanktionen
85 - 96: Betriebl. Altersversorgung Betriebsrente “Riester-Rente”
Entgeltumwandlung
97 - 108: Forts. “Riester-Rente” Weihnachtsgratifikation Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen Krankheitsvertretung
109 - 120: Lohngrundsätze I-V Nebentätigkeitsverbot Mobbing I-VI
121 - 132: Kündigung - was tun? Checkliste
133 - 144: Kündigung - was tun? Soll ich klagen? Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?
145 - 156: Neues Kündigungsrecht 2004
157 - 168: Neues Kündigungsrecht Sozialauswahl Klagefrist Neuregelung TzBfG
169 - 180: Hartz IV Ein-Euro-Job
181-192: Ein-Euro-Job Forts. Ausgleichsquittung / unzulässiger Lohnverzicht
193 - 204: Betriebsausflug Elternzeit Betriebsübergang
205 - 216: Betriebliche Mitarbeiterkontrollen Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz
217 - 228: Neue Gewerbeordnung Gebetspausen
228 - 240: Neue Sperrzeitprobleme Beendigungsvergleich
241 - 252 Ethik-Regeln I-XII
253 - 264 Hitzeregelungen Internetnutzung (Kündigung)
265 - 276 Nebentätigkeiten Arbeit auf Abruf
277 - 288 Arbeitslosengeld - Sperrfrist Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld
289 - 300 Arbeitsrechtliche Schwellenwerte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
301 - 312 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
313 - 323 Sittenwidrige Vergütung
324 - 335 Schutz der behinderten Menschen
336 - 347 Schutz der behinderten Menschen Annahmeverzug
|
|
|