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Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle

 

Hans Gottlob RühleHans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen,
Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D.,
gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.

 

Folge 146: Schriftlichkeit der Kündigung

Der Fall:

    Neuunternehmerin Madame Pompadour will die senile Belegschaft ihres Vorgängers Richelieu entlassen und alle Positionen neu besetzen.
    Sie wirft den sächsischen Oberhofmeister Gerhard eigenhändig raus und kündigt mündlich. Der lombardische Außendienstmitarbeiter Silvio erhält die Kündigung per Fax, Hausmeister Jacques per e-mail und SMS. Ihren bisherigen Liebhaber und Personalchef Ludwig läßt sie schriftlich durch seinen Nachfolger Danton kündigen.
    Alle klagen innerhalb der 3-Wochen-Frist, nur Oberhofmeister Gerhard verpaßt die Klagefrist um 3 Tage. Ex-Personalchef Ludwig behauptet, kein Kündigungsschreiben von Danton erhalten zu haben. Wer obsiegt?

Die Lösung:

1. Schriftlichkeit

    Seit dem 1.5.2000 müssen Kündigungen im Arbeitsverhältnis nach § 623 BGB schriftlich ausgesprochen werden. Dies gilt auch für Auflösungsverträge. Sonst sind sie gem. § 134 BGB rechtsunwirksam. Gerhard steht also noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis.
    Er hat die Klagefrist von 3 Wochen nach § 4 KSchG verpaßt. Dies ist auch nach dem 1.1.2004 ganz ausnahmsweise unschädlich. Die zwingende Klagefrist gilt nämlich nur für schriftliche Kündigungen. Die Klage von Gerhard ist also nicht verspätet, sondern begründet.

2. Faxschreiben

    Faxschreiben, Kopien u.ä. erfüllen nicht die Voraussetzung der Schriftform. Sie sind zwar an sich schriftlich, richtigerweise: in Textform. Nach § 126 BGB ist jedoch für die Schriftform zusätzlich die eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers gefordert. Der Außendienstler Silvio wird deshalb den Prozeß gewinnen.

3. e-mail / SMS

    § 623 BGB fordert die Schriftform. Die Vorschrift hat die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen. Auch die Kündigung des Hausmeisters Jacques per e-mail oder SMS ist deshalb rechtsunwirksam.

4. Vertretung / Vollmacht

    Nur die Kündigung des Ex-Liebhabers Ludwig durch den neuen Personalchef Danton ist schriftlich im Sinne des Gesetzes. Neuunternehmerin Pompadour hat aber übersehen, daß im Falle einer rechtsgeschäftlichen Vertretung der Kündigung stets eine schriftliche, von ihr persönlich unterzeichnete Vollmacht beiliegen muß. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung zwar nicht von Anfang an unwirksam. Arbeitnehmer Ludwig kann aber die Kündigung nach § 174 BGB unverzüglich, d.h. binnen weniger Tage nach Erhalt zurückweisen. Dann ist die Kündigung ebenfalls unwirksam.

5. Zugang der Kündigung

    Entscheidend für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Zugang beim Empfänger, hier beim Arbeitnehmer Ludwig. Bestreitet dieser den Zugang, so muß die Arbeitgeberin den Zugang nachweisen. Das kann im Einzelfall sehr schwierig sein. Es ist deshalb wichtig, den Zugang so zu gestalten, daß er auch bewiesen werden kann.

6. Arbeitnehmerkündigung

    Die voranstehend aufgeführten Kriterien und Grundsätze gelten nicht nur für Arbeitgeberkündigungen. Da es sich um allgemeine Grundsätze handelt, gelten sie ebenso für die Kündigung von Arbeitnehmern. Auch diese müssen sich an die strenge Formvorschrift des § 623 BGB halten.

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Textübernahmen aus den Arbeitsrechtsfolgen von Hans Gottlob Rühle:
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Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:

Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
  

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Arbeitsrecht
von H.G. Rühle

Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen:
Folge 1 - 100
Folge 101 - 200
Folge 201 - 300
Folge 301 ff.

 

Folgenübersicht:

1 - 12:
Freie Bewerberauswahl?
Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten
Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch

13 - 24:
Psych. Gutachten
Gentest
Assessment Center
Neues Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)

25 - 36:
Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)
Neues im Erziehungsrecht

37 - 48:
Berufsschule/Freistellung
Dumpinglöhne
Kündigung/soz. Aspekte
Mobbing

49 - 60:
Das Arbeitszeugnis
Zeugnisgrundsätze
Zeugnissprache
Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung

61 - 72:
Kündigung/Kopftuchtragen
Blutuntersuchungen

73 - 84:
Abmahnung
Andere Sanktionen

85 - 96:
Betriebl. Altersversorgung
Betriebsrente
“Riester-Rente”
Entgeltumwandlung

97 - 108:
Forts. “Riester-Rente”
Weihnachtsgratifikation
Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen
Krankheitsvertretung

109 - 120:
Lohngrundsätze I-V
Nebentätigkeitsverbot
Mobbing I-VI

121 - 132:
Kündigung - was tun?
Checkliste

133 - 144:
Kündigung - was tun?
Soll ich klagen?
Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?

145 - 156:
Neues Kündigungsrecht 2004

157 - 168:
Neues Kündigungsrecht
Sozialauswahl
Klagefrist
Neuregelung TzBfG

169 - 180:
Hartz IV
Ein-Euro-Job

181-192:
Ein-Euro-Job Forts.
Ausgleichsquittung /
unzulässiger Lohnverzicht

193 - 204:
Betriebsausflug
Elternzeit
Betriebsübergang

205 - 216:
Betriebliche Mitarbeiterkontrollen
Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz

217 - 228:
Neue Gewerbeordnung
Gebetspausen

228 - 240:
Neue Sperrzeitprobleme
Beendigungsvergleich

241 - 252
Ethik-Regeln I-XII

253 - 264
Hitzeregelungen
Internetnutzung (Kündigung)

265 - 276
Nebentätigkeiten
Arbeit auf Abruf

277 - 288
Arbeitslosengeld - Sperrfrist
Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld

289 - 300
Arbeitsrechtliche Schwellenwerte
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

301 - 312
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

313 - 323
Sittenwidrige Vergütung

324 - 335
Schutz der behinderten Menschen

336 - 347
Schutz der behinderten Menschen
Annahmeverzug