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Hans-Gottlob-Ruehle.de Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle |
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Hans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D., gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.
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Folge 146: Schriftlichkeit der Kündigung
Der Fall:
Neuunternehmerin Madame Pompadour will die senile Belegschaft ihres Vorgängers Richelieu entlassen und alle Positionen neu besetzen. Sie wirft den
sächsischen Oberhofmeister Gerhard eigenhändig raus und kündigt mündlich. Der lombardische Außendienstmitarbeiter Silvio erhält die Kündigung per Fax, Hausmeister Jacques per e-mail und SMS. Ihren bisherigen
Liebhaber und Personalchef Ludwig läßt sie schriftlich durch seinen Nachfolger Danton kündigen. Alle klagen innerhalb der 3-Wochen-Frist, nur Oberhofmeister Gerhard verpaßt die Klagefrist um 3 Tage.
Ex-Personalchef Ludwig behauptet, kein Kündigungsschreiben von Danton erhalten zu haben. Wer obsiegt?
Die Lösung:
1. Schriftlichkeit
Seit dem 1.5.2000 müssen Kündigungen im Arbeitsverhältnis nach § 623 BGB schriftlich ausgesprochen werden. Dies gilt auch für Auflösungsverträge. Sonst
sind sie gem. § 134 BGB rechtsunwirksam. Gerhard steht also noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Er hat die Klagefrist von 3 Wochen nach § 4 KSchG verpaßt. Dies ist auch nach dem 1.1.2004 ganz
ausnahmsweise unschädlich. Die zwingende Klagefrist gilt nämlich nur für schriftliche Kündigungen. Die Klage von Gerhard ist also nicht verspätet, sondern begründet.
2. Faxschreiben
Faxschreiben, Kopien u.ä. erfüllen nicht die Voraussetzung der Schriftform. Sie sind zwar an sich schriftlich, richtigerweise: in Textform. Nach § 126
BGB ist jedoch für die Schriftform zusätzlich die eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers gefordert. Der Außendienstler Silvio wird deshalb den Prozeß gewinnen.
3. e-mail / SMS
§ 623 BGB fordert die Schriftform. Die Vorschrift hat die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen. Auch die Kündigung des Hausmeisters Jacques per
e-mail oder SMS ist deshalb rechtsunwirksam.
4. Vertretung / Vollmacht
Nur die Kündigung des Ex-Liebhabers Ludwig durch den neuen Personalchef Danton ist schriftlich im Sinne des Gesetzes. Neuunternehmerin Pompadour hat aber
übersehen, daß im Falle einer rechtsgeschäftlichen Vertretung der Kündigung stets eine schriftliche, von ihr persönlich unterzeichnete Vollmacht beiliegen muß. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung zwar nicht
von Anfang an unwirksam. Arbeitnehmer Ludwig kann aber die Kündigung nach § 174 BGB unverzüglich, d.h. binnen weniger Tage nach Erhalt zurückweisen. Dann ist die Kündigung ebenfalls unwirksam.
5. Zugang der Kündigung
Entscheidend für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Zugang beim Empfänger, hier beim Arbeitnehmer Ludwig. Bestreitet dieser den Zugang, so muß die
Arbeitgeberin den Zugang nachweisen. Das kann im Einzelfall sehr schwierig sein. Es ist deshalb wichtig, den Zugang so zu gestalten, daß er auch bewiesen werden kann.
6. Arbeitnehmerkündigung
Die voranstehend aufgeführten Kriterien und Grundsätze gelten nicht nur für Arbeitgeberkündigungen. Da es sich um allgemeine Grundsätze handelt, gelten
sie ebenso für die Kündigung von Arbeitnehmern. Auch diese müssen sich an die strenge Formvorschrift des § 623 BGB halten.
>> Nächste Folge: Kündigungsschutzgesetz - Geltungsbereich I
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Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:
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Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
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Arbeitsrecht von H.G. Rühle
Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen: Folge 1 - 100 Folge 101 - 200 Folge 201 - 300 Folge 301 ff.
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Folgenübersicht:
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1 - 12: Freie Bewerberauswahl? Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch
13 - 24: Psych. Gutachten Gentest Assessment Center Neues Befristungsrecht /
Teilzeitarbeit (TzBfG)
25 - 36: Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG) Neues im Erziehungsrecht
37 - 48: Berufsschule/Freistellung Dumpinglöhne Kündigung/soz. Aspekte Mobbing
49 - 60: Das Arbeitszeugnis Zeugnisgrundsätze Zeugnissprache Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung
61 - 72: Kündigung/Kopftuchtragen Blutuntersuchungen
73 - 84: Abmahnung Andere Sanktionen
85 - 96: Betriebl. Altersversorgung Betriebsrente “Riester-Rente”
Entgeltumwandlung
97 - 108: Forts. “Riester-Rente” Weihnachtsgratifikation Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen Krankheitsvertretung
109 - 120: Lohngrundsätze I-V Nebentätigkeitsverbot Mobbing I-VI
121 - 132: Kündigung - was tun? Checkliste
133 - 144: Kündigung - was tun? Soll ich klagen? Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?
145 - 156: Neues Kündigungsrecht 2004
157 - 168: Neues Kündigungsrecht Sozialauswahl Klagefrist Neuregelung TzBfG
169 - 180: Hartz IV Ein-Euro-Job
181-192: Ein-Euro-Job Forts. Ausgleichsquittung / unzulässiger Lohnverzicht
193 - 204: Betriebsausflug Elternzeit Betriebsübergang
205 - 216: Betriebliche Mitarbeiterkontrollen Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz
217 - 228: Neue Gewerbeordnung Gebetspausen
228 - 240: Neue Sperrzeitprobleme Beendigungsvergleich
241 - 252 Ethik-Regeln I-XII
253 - 264 Hitzeregelungen Internetnutzung (Kündigung)
265 - 276 Nebentätigkeiten Arbeit auf Abruf
277 - 288 Arbeitslosengeld - Sperrfrist Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld
289 - 300 Arbeitsrechtliche Schwellenwerte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
301 - 312 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
313 - 323 Sittenwidrige Vergütung
324 - 335 Schutz der behinderten Menschen
336 - 347 Schutz der behinderten Menschen Annahmeverzug
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