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Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle

 

Hans Gottlob RühleHans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen,
Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D.,
gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.

 

Folge 136: Hilfe Kündigung - wer kann mich beraten

Der Fall:

    Der forsche Arbeitgeber Gottlob hat dem gemütlichen Buchhalter Franz Grillparzer samt seiner Ärmelschoner gekündigt: Umstellung auf EDV, fehlende Flexibilität von Grillparzer.
    Franzl ist todtraurig. Er liebt seine staubigen Aktenschränke ebenso wie den Heurigen in Grinzing. Er will klagen. Aber wie? Mit oder ohne Anwalt? Allein fühlt er sich hilflos. Wo kann er sich beraten?

Die Lösung

1. Arbeitslosmeldung

    Bevor der hilflose Franzl sich überhaupt beraten läßt, muß er sich nach neuestem Recht unbedingt nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos melden!
    Neu: In der Vergangenheit reichte es, daß der Arbeitnehmer sich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos meldete. Das ist abgeschafft. Der Arbeitnehmer muß sich unverzüglich nach dem Erhalt der Kündigung arbeitslos melden. Anderenfalls riskiert er eine Sperrfrist oder das Ruhen des Arbeitslosengeldes.

2. Selbst ist der Gekündigte

    Wer gekündigt ist und Rechtsrat sucht, kann versuchen, sich zunächst selbst kundig zu machen. Dafür gibt es viele Veröffentlichungen, insbesondere in Buchform.
    Achtung: Es kann schon hilfreich sein und weiterhelfen, wenn Sie diese Folgen des Arbeitsrechts über mehrere Jahre sammeln und ordnen. Dann werden viele Ihrer Fragen beantwortet!
    Die umfangreiche Literatur kann auch zur Verwirrung führen. Hier muß jeder selbst entscheiden, was für ihn verständlich und geeignet ist.
    Tip: Es gibt diverse Bücher, auch des Autors Rühle: Guter Rat im Arbeitsrecht, Schaub/Rühle, 3. Auflage, Beck-Rechtsberater im dtv.

3. Beratung beim Arbeitsgericht

    Bei jedem Arbeitsgericht ist eine Rechtsantragsstelle vorhanden. An diese Rechtsantragsstelle kann sich der Rechtsuchende wenden. Sie hilft dem Betreffenden weiter bei der Frage, was er tun kann, wenn er z.B. gekündigt wurde, wenn er Lohnansprüche offen hat, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert, wenn die Papiere nicht ausgefüllt übergeben wurden etc.
    Es ist die Aufgabe der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht, Klagen des Rechtsuchenden zu Protokoll zu nehmen und den vom Rechtsuchenden gewünschten Prozeß sachgerecht in die Wege zu leiten.
    Alle diese Leistungen der Rechtsantragsstelle sind kostenlos.
    Achtung: Die Rechtsantragsstelle ist jedoch nicht in der Lage und nicht berechtigt, dem Rechtsuchenden oder Arbeitnehmer eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne zu geben. Die Rechtsantragsstelle kann zwar Antwort geben auf die Frage, was bei einer Kündigung zu tun ist, bei Lohnrückständen etc. Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist jedoch die eigentliche, tiefer gehende und umfassende Rechtsberatung alleine den Rechtsanwälten, für Gewerkschaftsmitglieder den Gewerkschaften und für Arbeitgeber den Arbeitgeberverbänden vorbehalten.
    Soweit Franz Grillparzer weiß, was er will und seine Unterlagen zusammen hat, könnte er sich über die Frage seiner weiteren Schritte an die Rechtsantragsstelle wenden.

4. Beratung durch Rechtsanwälte

    Wenn Grillparzer sich aber sehr unsicher fühlt und nicht weiß, was er eigentlich tun soll, so ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt angebracht. Dieser kann mit ihm die verschiedenen Aspekte seiner Kündigung und seiner durch die Kündigung erwachsenden Probleme durchsprechen. Er kann die Alternativen aufzeigen, womit zu rechnen ist, wenn Grillparzer diesen oder jenen Weg beschreitet.

5. Welchen Anwalt nehme ich?

    Grundsätzlich muß jeder Rechtsanwalt in der Lage sein, einen rechtsuchenden Arbeitnehmer zu beraten. Allerdings gibt es seit einigen Jahren spezielle “Fachanwälte für Arbeitsrecht”. Diese Fachanwälte sind spezialisiert. Sie bekommen diesen Titel nur, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitsgerichtsverfahren geführt haben und einen entsprechenden Leistungsnachweis erbrachten. Aus diesem Grunde ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht durchaus erwägenswert.

6. Kosten / Rechtsschutzversicherung

    Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann nicht kostenlos sein, da der Rechtsanwalt von seinem Beruf leben muß. Für eine Beratung muß mit einer entsprechenden Beratungsgebühr gerechnet werden.
    Sofern der Arbeitnehmer jedoch eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abgeschlossen hat, wird im Zweifel diese Rechtsschutzversicherung diese Beratungskosten tragen. Dazu muß zunächst eine Rückfrage bei der Versicherung getätigt werden.
    Achtung: Es reicht nicht eine allgemeine Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrechtschutz, Mietrechtschutz, Familienrechtschutz) aus. Die Rechtsschutzversicherung muß sich auch auf das Arbeitsrecht erstrecken. Bitte die Police vorher nachschauen!

7. Beratung durch Gewerkschaft / Arbeitgeberverband

    Für Gewerkschaftsmitglieder besteht ein gewerkschaftlicher Rechtsschutz. Dies bedeutet, daß der gekündigte Grillparzer als Gewerkschaftsmitglied sich an seine zuständige Gewerkschaft wenden kann. Entweder gewährt diese selbst Rechtsschutz. Die andere Möglichkeit wäre, daß die zuständige Gewerkschaft Franz Grillparzer zur DGB-Rechtsschutz GmbH schickt und die dortigen Rechtsschutzangestellten die Beratung durchführen.
    Für Arbeitgeber gilt entsprechendes, wenn sie Mitglied im zuständigen Arbeitgeberverband oder als Handwerker in der zuständigen Innung sind. Auch dann umfaßt die Mitgliedschaft den Arbeitsrechtsschutz.

>> Nächste Folge: Hilfe Kündigung - Wie soll ich Klage erheben? (1)
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Textübernahmen aus den Arbeitsrechtsfolgen von Hans Gottlob Rühle:
Reine
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Wörtliche Textzitate: Ohne Rücksprache bis 2 Absätze aus bis zu 10 Folgen jew. mit Linkverweis. Weitergehende Textübernahmen nur mit schriftlicher Genehmigung.
Wichtiger Hinweis: Bitte keine e-mails mit konkreten Rechtsfragen einsenden, da diese nicht beantwortet werden können.
 

Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:

Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
  

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Arbeitsrecht
von H.G. Rühle

Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen:
Folge 1 - 100
Folge 101 - 200
Folge 201 - 300
Folge 301 ff.

 

Folgenübersicht:

1 - 12:
Freie Bewerberauswahl?
Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten
Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch

13 - 24:
Psych. Gutachten
Gentest
Assessment Center
Neues Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)

25 - 36:
Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)
Neues im Erziehungsrecht

37 - 48:
Berufsschule/Freistellung
Dumpinglöhne
Kündigung/soz. Aspekte
Mobbing

49 - 60:
Das Arbeitszeugnis
Zeugnisgrundsätze
Zeugnissprache
Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung

61 - 72:
Kündigung/Kopftuchtragen
Blutuntersuchungen

73 - 84:
Abmahnung
Andere Sanktionen

85 - 96:
Betriebl. Altersversorgung
Betriebsrente
“Riester-Rente”
Entgeltumwandlung

97 - 108:
Forts. “Riester-Rente”
Weihnachtsgratifikation
Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen
Krankheitsvertretung

109 - 120:
Lohngrundsätze I-V
Nebentätigkeitsverbot
Mobbing I-VI

121 - 132:
Kündigung - was tun?
Checkliste

133 - 144:
Kündigung - was tun?
Soll ich klagen?
Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?

145 - 156:
Neues Kündigungsrecht 2004

157 - 168:
Neues Kündigungsrecht
Sozialauswahl
Klagefrist
Neuregelung TzBfG

169 - 180:
Hartz IV
Ein-Euro-Job

181-192:
Ein-Euro-Job Forts.
Ausgleichsquittung /
unzulässiger Lohnverzicht

193 - 204:
Betriebsausflug
Elternzeit
Betriebsübergang

205 - 216:
Betriebliche Mitarbeiterkontrollen
Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz

217 - 228:
Neue Gewerbeordnung
Gebetspausen

228 - 240:
Neue Sperrzeitprobleme
Beendigungsvergleich

241 - 252
Ethik-Regeln I-XII

253 - 264
Hitzeregelungen
Internetnutzung (Kündigung)

265 - 276
Nebentätigkeiten
Arbeit auf Abruf

277 - 288
Arbeitslosengeld - Sperrfrist
Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld

289 - 300
Arbeitsrechtliche Schwellenwerte
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

301 - 312
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

313 - 323
Sittenwidrige Vergütung

324 - 335
Schutz der behinderten Menschen

336 - 347
Schutz der behinderten Menschen
Annahmeverzug