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Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle

 

Hans Gottlob RühleHans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen,
Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D.,
gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.

 

Folge 120: Mobbing VI - Mobbing-Strategien / Ablaufszenarien

Der Fall:

    Richard Wagner kann Sachbearbeiter Giselher nicht leiden. Er versetzt ihn deshalb ins Lager als Arbeiter. Isolde beschimpft Tristan und bezichtigt ihn vor Kollegen, daß er stinke, daß seine Frisur unappetitlich sei und seine Kleidung kurios. Der Arbeiter Hagen lacht sich auf dem Betriebshof über den Vorarbeiter Siegfried kaputt, weil dieser einen Sprachfehler hat und immer wieder anfängt zu stottern. Brunhilde verbreitet unter dem Siegel der Verschwiegenheit über Krimhild die Mitteilung, daß diese versuche, Cosima beim Chef Wagner auszustechen. Sie bittet die Kolleginnen, Krimhild zu schneiden und nicht mehr mit ihr zu reden. Welche Mobbing-Strategien liegen zugrunde?

Die Lösung

1. Mobbing durch organisatorische Maßnahmen

    Organisatorische Maßnahmen im Betrieb haben regelmäßig einen Sachgrund. Arbeitgeber und Vorgesetzte müssen versuchen, die Arbeit des Betriebes möglichst optimal zu gestalten.
    Daneben können aber organisatorische Maßnahmen dazu dienen, einen Mitarbeiter zu maßregeln oder zu schikanieren. So können z.B. Versetzungen unsachlich oder willkürlich sein.
    Ein besonderes Problem ist die scheinbare Aufwertung und Wertschätzung eines Mitarbeiters, aufgrund deren dann diesem Mitarbeiter zu schwierige Aufgaben übertragen werden. Geschieht dies bewußt oder gar mit dem Ziel einer Überforderung dieses Mitarbeiters, so kann ein organisatorisches Mobbing vorliegen.
    Im Gegenzug ist gerade bei höheren Mitarbeitern der Entzug von Entscheidungskompetenzen von bestimmten Aufgabengebieten, der Entzug des Kundenverkehrs, das Bestreiten der Verhandlungskompetenz etc. “tödlich”. Ein typischer Fall besteht z.B. darin, daß ein bisher maßgeblicher oder leitender Angestellter vor allen Augen durch den Entzug von Entscheidungskompetenzen degradiert wird und als sog. “Frühstücksdirektor” künftig durch den Betrieb geht. Oft wird diesem Frühstücksdirektor dann noch ein hochtrabender Titel, z.B. “Vice-President” angehängt, um ihn fast noch lächerlich zu machen.
    Eine beliebte Methode, um unliebsame Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen aus dem Betrieb zu drängen oder gefügig zu machen, besteht bei großen Unternehmen darin, daß diesem Mitarbeiter ein neues Arbeitszimmer zugewiesen wird, das mehr oder weniger leer ist, mit Ausnahme eines Schreibtischstuhls und Telefons. Dieses Telefon ist dann möglicherweise zudem nur betriebsintern geschaltet. In manchen Fällen ist dieser Zimmerwechsel auch noch mit einem Wechsel der Betriebsstätte verbunden.
    Neben der Übertragung von zu schwierigen Aufgaben kann auch die Übertragung besonders geringwertigerer Tätigkeiten und die entsprechende Offensichtlichkeit im Betrieb eine Form des organisatorischen Mobbings sein.

2. Soziale Isolierung

    Die Strategie der sozialen Isolierung wird weniger im Bereich es Vorgesetzten-Mobbings, Bossing etc. betrieben, sondern mehr im Bereich des horizontalen Mobbings, des Aufwärts-Mobbings oder des Rudel-Mobbings. Die Formen sind vielfältig.
    Die einfachsten und gleichzeitig stärksten Formen bestehen darin, daß die Kollegen nicht mehr mit dem betreffenden Mitarbeiter sprechen, ihn einfach übersehen, er ist “Luft”. Noch direkter und problematischer wird es, wenn die Kollegen für den Mitarbeiter nicht mehr ansprechbar sind, auf seine Ansprache hin nicht mehr reagieren, ihn scheinbar nicht hören, wegschauen. Die nächste Steigerung besteht darin, dem Kollegen mitzuteilen, daß man für ihn nicht zu sprechen ist.
    Eine dezentere, gleichwohl wirksame Form des Mobbings ist die Ausgrenzung beim Mittagstisch, bei Kollegenrunden, das Meiden des Kollegen, ihn umgehen, Aufhören zu reden, wenn der Kollege ins Zimmer tritt.

3. Angriff auf Person / Privatsphäre

    Angriffe auf die Person sind vielfältig denkbar. Hagen lacht über Siegfried, den Stotterer und seine Behinderung. Isolde beschimpft Tristan wegen Körpergeruchs, seiner Kleidung und seiner Frisur. In anderen Fällen wird die Figur und das Körpergewicht in den Mittelpunkt gestellt (“Die fette ...”). Solche Strategien können so weit gehen, daß verächtliche Mienen gezogen werden bei Erscheinen. In einem gerichtlichen Fall wurde stets auf den Boden gespuckt, wenn der Betreffende vorbeiging.
    Angriffe auf die Privatsphäre sind noch massiver, z.B. Belästigungen des Ehepartners oder Spott über den Ehepartner, die angeblich mißratenen oder schulschwachen Kinder des Kollegen, die schlechte Wohngegend, die dubiosen Freunde des Betreffenden oder seine problematische soziale Herkunft, seine ungehobelten Verwandten, seine kriminellen Geschwister etc.

4. Aggression

    Aggressionen können verbal zu Mobbing-Tatbeständen führen, wenn sie fortwährend stattfinden, z.B. Drohungen, Anschreien, unangemessener Ton, aber auch Demütigungen vor anderen. Aggressionen durch Tätlichkeiten können bei fortgesetztem Handeln Mobbing darstellen.
    Schwieriger zu behandeln sind die Aggressionen, die z.B. durch Spott oder überzogene Freundlichkeit an den Tag gelegt werden.

5. Gerüchte / Verleumdung

    Eine durchaus erfolgreiche und auch beliebte Möglichkeit des Mobbings besteht darin, jemanden durch das Streuen von Gerüchten, durch das Anhängen von Verdächtigungen zu mobben. Gerüchte können sich sowohl auf das Privatleben beziehen, auf Liebschaften, auf angebliche finanzielle Schwierigkeiten, sexuelle Abartigkeiten, schlechten Umgang etc.
    Zu dieser Form des Mobbings gehört auch insbesondere das Lächerlichmachen bestimmter Personen. Dies kann sehr wirksam beim “Aufwärts-Mobbing” sein, indem Vorgesetzte z.B. wegen ihres Aussehens, wegen ihrer Kleidung, ihrer Tollpatschigkeit oder ihrer Strenge lächerlich gemacht werden.

6. Typische Ablaufszenarien

    Mobbing beginnt in vielen Fällen zunächst völlig harmlos, scheinbar fachlich begründet, verdeckt, scheinbar spaßig. Es kann auch mit Versprechern und mit entsprechenden nachfolgenden Entschuldigungen beginnen, die sich immer wieder häufen. Denkbar sind auch Maßnahmen der Verwirrungstaktik (“wer hat dem Kollegen die tote Katze auf den Schreibtisch gelegt”, oder “wieso ist immer der Papierkorb des Kollegen X verschwunden, wer war das” etc.). Nach diesen zunächst nicht als Mobbing zu bezeichnenden und zu erkennenden Anfängen nimmt der Druck auf das Opfer langsam zu ( Folterkammerprinzip). Die Zermürbungstaktik wird zunehmend offener ausgetragen.
    Erst in diesem Stadium erkennt das Opfer in der Regel den Anfang einer Bedrohung. Oft will das Opfer die Realitäten gar nicht wahrhaben, um sich nicht der Wahrheit, den Druck stellen zu müssen. Für das Opfer bedeutet die Wahrnehmung der Realität auch, daß es gezwungen ist, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, betriebsöffentlich zu werden etc. Gegen solche Maßnahmen spricht aber sehr oft das Harmoniebedürfnis des Opfers.
    Wenn dann das Opfer tatsächlich Gegenmaßnahmen ergreift und sich beschwert, läuft es Gefahr, von dem Vorgesetzten oder den Kollegen als Störenfried, als Gespensterseher, als hysterisch, überempfindlich etc. abqualifiziert zu werden.
    Wegen dieser Gefahr, insbesondere aber wegen des oft vorhandenen Harmoniebedürfnisses wird von Mobbing-Opfern durchaus nicht immer reagiert. Im nächsten Stadium verschlechtert sich dann der Gesundheitszustand des Opfers. Die Krankheitssymptome haben allerdings regelmäßig mit dem Druck am Arbeitsplatz wenig zu tun. Schließlich hält das Opfer dem Druck nicht mehr stand und reagiert. Die Reaktion kann in zweifacher Weise erfolgen. Entweder findet aktive Gegenwehr statt. Dann besteht die Gefahr der Überreaktion. Bei Überreaktion muß das Opfer mit Abmahnung und Kündigung rechnen (“darauf warten wir nur”).
    Die andere Art der Reaktion ist mehr passiv, d.h. die Flucht in die Krankheit oder das Versagen bei einfachsten Arbeiten, Steigerung der Fehlerquote und letztendlich die Eigenkündigung oder Auflösungsvertrag.

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Textübernahmen aus den Arbeitsrechtsfolgen von Hans Gottlob Rühle:
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Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:

Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
  

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Arbeitsrecht
von H.G. Rühle

Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen:
Folge 1 - 100
Folge 101 - 200
Folge 201 - 300
Folge 301 ff.

 

Folgenübersicht:

1 - 12:
Freie Bewerberauswahl?
Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten
Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch

13 - 24:
Psych. Gutachten
Gentest
Assessment Center
Neues Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)

25 - 36:
Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)
Neues im Erziehungsrecht

37 - 48:
Berufsschule/Freistellung
Dumpinglöhne
Kündigung/soz. Aspekte
Mobbing

49 - 60:
Das Arbeitszeugnis
Zeugnisgrundsätze
Zeugnissprache
Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung

61 - 72:
Kündigung/Kopftuchtragen
Blutuntersuchungen

73 - 84:
Abmahnung
Andere Sanktionen

85 - 96:
Betriebl. Altersversorgung
Betriebsrente
“Riester-Rente”
Entgeltumwandlung

97 - 108:
Forts. “Riester-Rente”
Weihnachtsgratifikation
Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen
Krankheitsvertretung

109 - 120:
Lohngrundsätze I-V
Nebentätigkeitsverbot
Mobbing I-VI

121 - 132:
Kündigung - was tun?
Checkliste

133 - 144:
Kündigung - was tun?
Soll ich klagen?
Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?

145 - 156:
Neues Kündigungsrecht 2004

157 - 168:
Neues Kündigungsrecht
Sozialauswahl
Klagefrist
Neuregelung TzBfG

169 - 180:
Hartz IV
Ein-Euro-Job

181-192:
Ein-Euro-Job Forts.
Ausgleichsquittung /
unzulässiger Lohnverzicht

193 - 204:
Betriebsausflug
Elternzeit
Betriebsübergang

205 - 216:
Betriebliche Mitarbeiterkontrollen
Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz

217 - 228:
Neue Gewerbeordnung
Gebetspausen

228 - 240:
Neue Sperrzeitprobleme
Beendigungsvergleich

241 - 252
Ethik-Regeln I-XII

253 - 264
Hitzeregelungen
Internetnutzung (Kündigung)

265 - 276
Nebentätigkeiten
Arbeit auf Abruf

277 - 288
Arbeitslosengeld - Sperrfrist
Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld

289 - 300
Arbeitsrechtliche Schwellenwerte
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

301 - 312
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

313 - 323
Sittenwidrige Vergütung

324 - 335
Schutz der behinderten Menschen

336 - 347
Schutz der behinderten Menschen
Annahmeverzug