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Hans-Gottlob-Ruehle.de Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle |
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Hans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D., gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.
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Folge 1: Kampf um den Arbeitsplatz: Bewerbung - richtig gemacht
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist der Kampf um den Arbeitsplatz hart. Schon die richtige Präsentation des Bewerbers kann dazu führen, daß er bei einer Stellenbesetzung zumindest in den
engeren Auswahlkreis kommt. Nur so hat er die Möglichkeit, sich über ein Bewerbungsgespräch richtig zu präsentieren. Deshalb ist die falsche Bewerbung für viele oft schon das Ende der Arbeitsplatzsuche.
Der Fall:
- Otto van Gestern hat einen Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen gezimmert. Die kopiert er stets aufs Neue und verschickt sie, allerdings erfolglos.
- Molkerei-Kaufmann Müller schwört darauf, persönlich bei einer Firma vorzusprechen, auch ungefragt.
- Albert will seine Unterlagen nicht aus der Hand geben. Er befürchtet, daß der Arbeitgeber damit Unsinn treiben könnte. Außerdem fürchtet er Rückfragen bei seinem früheren Arbeitgeber.
- Mimi Satt ist in einem gut dotierten Arbeitsverhältnis. Sie will aber noch mehr und sich bewerben. Allerdings hat sie Angst, daß ihr Arbeitgeber Kleinknecht dies nicht schätzen würde.
- Was tun?
Die Lösung:
1. Allgemeine Grundsätze der Bewerbung
Für die Art und Weise, wie sich ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitsloser bewerben soll, gibt es keine feststehenden Vorschriften. Es gibt auch keine Richtlinien, die immer richtig oder
falsch wären. Ein Bewerber muß jedoch wissen, daß seine Bewerbung, ihre Form und ihr Inhalt entscheidend dafür ist, ob er überhaupt eine Chance bekommt. Nur wer sich gut verkauft und ohne Scheu und ohne zu
große Bescheidenheit seine Qualität und seine Qualifikation darlegt, der kann am Arbeitsmarkt seine Chance wahren. Die Bewerbung kann dabei vom Grundsatz her mündlich oder schriftlich sein, persönlich oder
durch Übersenden von Unterlagen. Grundsätzlich hat es der leichter, der sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Entscheidend ist letztlich die Qualifikation des Arbeitnehmers, seine Mobilität
sowie die Präsentation seiner Person und seiner Fähigkeiten. Der Stellensuchende muß sich insbesondere zunächst darüber klar werden, was er will, welche Art von Tätigkeit er sucht, welche finanziellen
Vorstellungen er hat, in welchem Maße er flexibel ist hinsichtlich des Arbeitsortes und der Arbeitsbedingungen, insbesondere aber auch hinsichtlich der Bezahlung. Ein bestimmtes und ein sicheres Auftreten ist
wichtig für die Besetzung vieler Stellen. Ungünstig ist es, wenn ein Bewerber von Anfang an zu starr ist. Andererseits darf er aber auch nicht bereit sein, “um jeden Preis” seine Arbeitskraft zu verkaufen.
Der Bewerber muß wissen, was er will und eine bestimmte Flexibilität zeigen, mehr aber nicht.
2. Wo suche ich meine Arbeitsstelle?
Erst wenn der Arbeitnehmer weiß, was er will, welche Art von Tätigkeit, welche Vergütung, welche Arbeitsbedingungen und welcher Arbeitsort, erst dann kann er sich gezielt am Arbeitsmarkt
umschauen.
Grundsatz: Je schneller und flexibler das Reaktionsvermögen und die Einsatzbereitschaft des Bewerbers, umso schneller hat er eine Stelle.
Alle Möglichkeiten des Stellenmarktes sollten überprüft werden: – “Stellenanzeigen”-Teil der Tageszeitung und anderer Zeitungen, – ggf. der akustische Stellenmarkt im Radio,
– ggf. Arbeitsplatzangebote im Internet, – Meldung beim Arbeitsamt und regelmäßige Prüfung der freien Stellen des Arbeitsamtes, – eine eigene Arbeitsmarkt-Zeitungsanzeige,
– persönliche Kontakte, persönliche Vorstellung und Beziehungen (Vitamin B).
3. Persönliches Vorsprechen
Die Methode von Kaufmann Müller, sich persönlich ohne Einladung zu bewerben, ist gar nicht schlecht. In vielen Fällen nötigt dies einem Arbeitgeber Respekt ab, auch wenn er zur Zeit
keine Stelle frei hat. In diesem Falle sollte sich der Bewerber auf einer Liste vormerken lassen oder in regelmäßigen Abständen immer wieder nachfragen. Das gezeigte Interesse stößt generell auf ein positives
Echo.
4. Das Bewerbungsschreiben
Von sehr großer Bedeutung ist ein professionelles Bewerbungsschreiben. Das Allermeiste, was als Bewerbungsschreiben auf dem Markt kursiert, ist dilletantisch. Diese gewöhnlichen
Bewerbungsschreiben finden bei einer Vielzahl von Bewerbungen regelmäßig keine Beachtung. Wichtig ist eine professionelle Bewerbungsmappe mit einem sehr guten, möglichst neuem Foto.
Die Vorgehensweise von Otto van Gestern ist “von Vorgestern” und rausgeworfenes Geld. Im Bewerbungsschreiben sollte sich ein tabellarischer Lebenslauf befinden, alle
Ausbildungsnachweise in Kopie, Zeugnisse und Zusatzqualifikationen. Das Schreiben muß professionell, möglichst auf dem Computer, ohne Tippfehler etc. aufgesetzt worden sein.
5. Schriftlicher Lebenslauf
Sofern ein handschriftlicher Lebenslauf abgegeben oder verlangt wird, muß der Bewerber damit rechnen, daß der Arbeitgeber die Handschrift graphologisch untersuchen und auswerten läßt.
Albert hat insoweit Recht, da der Bewerber mit Übersenden des handschriftlichen Lebenslaufes stillschweigend seine Zustimmung zum Gutachten erteilt.
6. Rückfragen bei früheren Arbeitgebern
In das Bewerbungsschreiben müssen auch die letzten Arbeitsstätten aufgenommen werden. Daher kann nicht verhindert werden, daß der neue Arbeitgeber bei früheren Arbeitgebern Auskünfte
einholt. Auch hier hat Albert Recht. Dies ist aber nicht zu vermeiden, sonst braucht Albert sich gar nicht zu bewerben.
7. Bestehendes Arbeitsverhältnis
Mimi Satt hat das Recht, sich für ein noch besser dotiertes Arbeitsverhältnis zu bewerben. Sie muß allerdings vorsichtig sein. Ihre Abkehrabsicht könnte einen Kündigungsgrund darstellen
oder den Arbeitgeber Kleinknecht veranlassen, sie kritisch zu behandeln. Es ist deshalb wichtig, in einem Bewerbungsschreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß das Bewerbungsschreiben “vertraulich”
behandelt wird. Es muß dann auch ausdrücklich vermerkt werden, daß dem neuen Arbeitgeber Nachfragen beim bisherigen Arbeitgeber untersagt werden!
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Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:
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Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
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Arbeitsrecht von H.G. Rühle
Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen: Folge 1 - 100 Folge 101 - 200 Folge 201 - 300 Folge 301 ff.
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Folgenübersicht:
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1 - 12: Freie Bewerberauswahl? Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch
13 - 24: Psych. Gutachten Gentest Assessment Center Neues Befristungsrecht /
Teilzeitarbeit (TzBfG)
25 - 36: Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG) Neues im Erziehungsrecht
37 - 48: Berufsschule/Freistellung Dumpinglöhne Kündigung/soz. Aspekte Mobbing
49 - 60: Das Arbeitszeugnis Zeugnisgrundsätze Zeugnissprache Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung
61 - 72: Kündigung/Kopftuchtragen Blutuntersuchungen
73 - 84: Abmahnung Andere Sanktionen
85 - 96: Betriebl. Altersversorgung Betriebsrente “Riester-Rente”
Entgeltumwandlung
97 - 108: Forts. “Riester-Rente” Weihnachtsgratifikation Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen Krankheitsvertretung
109 - 120: Lohngrundsätze I-V Nebentätigkeitsverbot Mobbing I-VI
121 - 132: Kündigung - was tun? Checkliste
133 - 144: Kündigung - was tun? Soll ich klagen? Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?
145 - 156: Neues Kündigungsrecht 2004
157 - 168: Neues Kündigungsrecht Sozialauswahl Klagefrist Neuregelung TzBfG
169 - 180: Hartz IV Ein-Euro-Job
181-192: Ein-Euro-Job Forts. Ausgleichsquittung / unzulässiger Lohnverzicht
193 - 204: Betriebsausflug Elternzeit Betriebsübergang
205 - 216: Betriebliche Mitarbeiterkontrollen Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz
217 - 228: Neue Gewerbeordnung Gebetspausen
228 - 240: Neue Sperrzeitprobleme Beendigungsvergleich
241 - 252 Ethik-Regeln I-XII
253 - 264 Hitzeregelungen Internetnutzung (Kündigung)
265 - 276 Nebentätigkeiten Arbeit auf Abruf
277 - 288 Arbeitslosengeld - Sperrfrist Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld
289 - 300 Arbeitsrechtliche Schwellenwerte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
301 - 312 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
313 - 323 Sittenwidrige Vergütung
324 - 335 Schutz der behinderten Menschen
336 - 347 Schutz der behinderten Menschen Annahmeverzug
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