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Hans-Gottlob-Ruehle.de Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle |
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Hans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D., gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.
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Folge 172: Hartz IV - Arbeitslosengeld II (1)
Der Fall:
Winnetou ist alt geworden. Nach einer Entziehungskur ist er jedoch wieder fit und arbeitsfähig, aber dauerarbeitslos. Er bezieht Sozialhilfe. Old
Shatterhand wurde bei den Karl-May-Festspielen vor 2 Jahren wegen fortdauernder Renitenz entlassen. Er bezieht Arbeitslosenhilfe. Buffalo Bill ist durch seine vielen Stürze vom Pferd Teil-Erwerbsgemindert. Er
kann noch 4 Stunden pro Tag arbeiten, aber keiner will ihn haben. Sein mißratener Sohn Billy the Kid ist 20 Jahre alt, war aber noch nie länger als 4 Wochen erwerbstätig. Alle haben von „Hartz IV“ gehört,
keiner weiß aber darüber Bescheid. Was haben die 4 Arbeitslosen zu erwarten?
Die Lösung:
1. Grundsicherung
Das Arbeitslosengeld II nebst den flankierenden Leistungen einschließlich dem Sozialgeld sollen dem Arbeitsuchenden eine Grundsicherung geben. Diese
Grundsicherung soll die Eigenverantwortung von erwerbstätigen hilfebedürftigen Personen stärken, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Sie soll dazu beitragen, daß sie ihren Lebensunterhalt
unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen bei der Aufnahme oder Beibehaltung der Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Die
Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen soll erhalten oder verbessert werden und die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder deren Umfang verringert werden.
2. Träger
Die Träger der Leistungen sind entweder – die Bundesagentur für Arbeit/die örtliche Agentur für Arbeit oder – eine Arbeitsgemeinschaft der Agenturen
für Arbeit und der Kommunen vor Ort (Jobcenter) oder – Kreisfreie Städte und Kreise (Optionsmodell).
3. Arbeitslosengeld II
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für
Unterkunft und Heizung, § 19 SGB II. Soweit der Arbeitslosengeld II-Bezieher zuvor Arbeitslosengeld bezogen hat, erhält er für maximal 2 Jahre einen monatlichen, befristeten Zuschlag. Der Zuschlag
beträgt im 1. Jahr maximal 160 Euro, bei Partnern 320 Euro, pro minderjährigem Kind 60 Euro. Im 2. Jahr wird der Zuschlag um 50 % vermindert.
4. Höhe des Arbeitslosengeld II / des Sozialgeldes
Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beträgt für alleinstehende und alleinerziehende Personen monatlich:
– 345 Euro (alte Bundesländer), – 331 Euro (neue Bundesländer). Für Partner ab dem 19. Lebensjahr beträgt die Regelleistung monatlich: – 311 Euro (alte Länder), – 298 Euro (neue Länder).
Das Sozialgeld für Kinder bis 14 Jahre beträgt monatlich: – 207 Euro (alte Länder), – 199 Euro (neue Länder). Für Kinder von 15 - 18 Jahren: – 276 Euro (alte Länder), – 265 Euro (neue Länder).
Achtung: Die weiteren Leistungen, die zum Arbeitslosengeld II gehören oder flankierend gezahlt werden, sollen in der nächsten Folge
vorgestellt werden.
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Textübernahmen aus den Arbeitsrechtsfolgen von Hans Gottlob Rühle: Reine Linkverweise ohne Einschränkung/Begrenzung. Bitte kopieren Sie dazu die URL aus der Browserzeile.
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Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:
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Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
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Arbeitsrecht von H.G. Rühle
Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen: Folge 1 - 100 Folge 101 - 200 Folge 201 - 300 Folge 301 ff.
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Folgenübersicht:
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1 - 12: Freie Bewerberauswahl? Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch
13 - 24: Psych. Gutachten Gentest Assessment Center Neues Befristungsrecht /
Teilzeitarbeit (TzBfG)
25 - 36: Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG) Neues im Erziehungsrecht
37 - 48: Berufsschule/Freistellung Dumpinglöhne Kündigung/soz. Aspekte Mobbing
49 - 60: Das Arbeitszeugnis Zeugnisgrundsätze Zeugnissprache Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung
61 - 72: Kündigung/Kopftuchtragen Blutuntersuchungen
73 - 84: Abmahnung Andere Sanktionen
85 - 96: Betriebl. Altersversorgung Betriebsrente “Riester-Rente”
Entgeltumwandlung
97 - 108: Forts. “Riester-Rente” Weihnachtsgratifikation Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen Krankheitsvertretung
109 - 120: Lohngrundsätze I-V Nebentätigkeitsverbot Mobbing I-VI
121 - 132: Kündigung - was tun? Checkliste
133 - 144: Kündigung - was tun? Soll ich klagen? Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?
145 - 156: Neues Kündigungsrecht 2004
157 - 168: Neues Kündigungsrecht Sozialauswahl Klagefrist Neuregelung TzBfG
169 - 180: Hartz IV Ein-Euro-Job
181-192: Ein-Euro-Job Forts. Ausgleichsquittung / unzulässiger Lohnverzicht
193 - 204: Betriebsausflug Elternzeit Betriebsübergang
205 - 216: Betriebliche Mitarbeiterkontrollen Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz
217 - 228: Neue Gewerbeordnung Gebetspausen
228 - 240: Neue Sperrzeitprobleme Beendigungsvergleich
241 - 252 Ethik-Regeln I-XII
253 - 264 Hitzeregelungen Internetnutzung (Kündigung)
265 - 276 Nebentätigkeiten Arbeit auf Abruf
277 - 288 Arbeitslosengeld - Sperrfrist Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld
289 - 300 Arbeitsrechtliche Schwellenwerte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
301 - 312 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
313 - 323 Sittenwidrige Vergütung
324 - 335 Schutz der behinderten Menschen
336 - 347 Schutz der behinderten Menschen Annahmeverzug
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