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Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle

 

Hans Gottlob RühleHans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen,
Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D.,
gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.

 

Folge 172: Hartz IV - Arbeitslosengeld II (1)

Der Fall:

    Winnetou ist alt geworden. Nach einer Entziehungskur ist er jedoch wieder fit und arbeitsfähig, aber dauerarbeitslos. Er bezieht Sozialhilfe.
    Old Shatterhand wurde bei den Karl-May-Festspielen vor 2 Jahren wegen fortdauernder Renitenz entlassen. Er bezieht Arbeitslosenhilfe.
    Buffalo Bill ist durch seine vielen Stürze vom Pferd Teil-Erwerbsgemindert. Er kann noch 4 Stunden pro Tag arbeiten, aber keiner will ihn haben. Sein mißratener Sohn Billy the Kid ist 20 Jahre alt, war aber noch nie länger als 4 Wochen erwerbstätig.
    Alle haben von „Hartz IV“ gehört, keiner weiß aber darüber Bescheid. Was haben die 4 Arbeitslosen zu erwarten?

Die Lösung:

1. Grundsicherung

    Das Arbeitslosengeld II nebst den flankierenden Leistungen einschließlich dem Sozialgeld sollen dem Arbeitsuchenden eine Grundsicherung geben. Diese Grundsicherung soll die Eigenverantwortung von erwerbstätigen hilfebedürftigen Personen stärken, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Sie soll dazu beitragen, daß sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen bei der Aufnahme oder Beibehaltung der Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen soll erhalten oder verbessert werden und die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder deren Umfang verringert werden.

2. Träger

    Die Träger der Leistungen sind entweder
    – die Bundesagentur für Arbeit/die örtliche Agentur für Arbeit oder
    – eine Arbeitsgemeinschaft der Agenturen für Arbeit und der Kommunen vor Ort (Jobcenter) oder
    – Kreisfreie Städte und Kreise (Optionsmodell).

3. Arbeitslosengeld II

    Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, § 19 SGB II.
    Soweit der Arbeitslosengeld II-Bezieher zuvor Arbeitslosengeld bezogen hat, erhält er für maximal 2 Jahre einen monatlichen, befristeten Zuschlag. Der Zuschlag beträgt im 1. Jahr maximal 160 Euro, bei Partnern 320 Euro, pro minderjährigem Kind 60 Euro.
    Im 2. Jahr wird der Zuschlag um 50 % vermindert.

4. Höhe des Arbeitslosengeld II / des Sozialgeldes

    Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beträgt für alleinstehende und alleinerziehende Personen monatlich:
    – 345 Euro (alte Bundesländer),
    – 331 Euro (neue Bundesländer).
    Für Partner ab dem 19. Lebensjahr beträgt die Regelleistung monatlich:
    – 311 Euro (alte Länder),
    – 298 Euro (neue Länder).
    Das Sozialgeld für Kinder bis 14 Jahre beträgt monatlich:
    – 207 Euro (alte Länder),
    – 199 Euro (neue Länder).
    Für Kinder von 15 - 18 Jahren:
    – 276 Euro (alte Länder),
    – 265 Euro (neue Länder).
    Achtung: Die weiteren Leistungen, die zum Arbeitslosengeld II gehören oder flankierend gezahlt werden, sollen in der nächsten Folge vorgestellt werden.
     

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Textübernahmen aus den Arbeitsrechtsfolgen von Hans Gottlob Rühle:
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Wichtiger Hinweis: Bitte keine e-mails mit konkreten Rechtsfragen einsenden, da diese nicht beantwortet werden können.
 

Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:

Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
  

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Arbeitsrecht
von H.G. Rühle

Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen:
Folge 1 - 100
Folge 101 - 200
Folge 201 - 300
Folge 301 ff.

 

Folgenübersicht:

1 - 12:
Freie Bewerberauswahl?
Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten
Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch

13 - 24:
Psych. Gutachten
Gentest
Assessment Center
Neues Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)

25 - 36:
Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)
Neues im Erziehungsrecht

37 - 48:
Berufsschule/Freistellung
Dumpinglöhne
Kündigung/soz. Aspekte
Mobbing

49 - 60:
Das Arbeitszeugnis
Zeugnisgrundsätze
Zeugnissprache
Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung

61 - 72:
Kündigung/Kopftuchtragen
Blutuntersuchungen

73 - 84:
Abmahnung
Andere Sanktionen

85 - 96:
Betriebl. Altersversorgung
Betriebsrente
“Riester-Rente”
Entgeltumwandlung

97 - 108:
Forts. “Riester-Rente”
Weihnachtsgratifikation
Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen
Krankheitsvertretung

109 - 120:
Lohngrundsätze I-V
Nebentätigkeitsverbot
Mobbing I-VI

121 - 132:
Kündigung - was tun?
Checkliste

133 - 144:
Kündigung - was tun?
Soll ich klagen?
Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?

145 - 156:
Neues Kündigungsrecht 2004

157 - 168:
Neues Kündigungsrecht
Sozialauswahl
Klagefrist
Neuregelung TzBfG

169 - 180:
Hartz IV
Ein-Euro-Job

181-192:
Ein-Euro-Job Forts.
Ausgleichsquittung /
unzulässiger Lohnverzicht

193 - 204:
Betriebsausflug
Elternzeit
Betriebsübergang

205 - 216:
Betriebliche Mitarbeiterkontrollen
Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz

217 - 228:
Neue Gewerbeordnung
Gebetspausen

228 - 240:
Neue Sperrzeitprobleme
Beendigungsvergleich

241 - 252
Ethik-Regeln I-XII

253 - 264
Hitzeregelungen
Internetnutzung (Kündigung)

265 - 276
Nebentätigkeiten
Arbeit auf Abruf

277 - 288
Arbeitslosengeld - Sperrfrist
Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld

289 - 300
Arbeitsrechtliche Schwellenwerte
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

301 - 312
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

313 - 323
Sittenwidrige Vergütung

324 - 335
Schutz der behinderten Menschen

336 - 347
Schutz der behinderten Menschen
Annahmeverzug